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26.04.22 Pressemitteilung "CSU muss schleunigst zu rechtsstaatlichem Handeln zurückkehren! – Bundesverfassungsgericht erklärt bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise für grundgesetzwidrig" Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen rechtswidrig. Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Inlandsgeheimdienstes verstoßen mehrfach gegen Grundrechte. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Viele Maßnahmen der Geheimdienstler seien zu vage beschrieben, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung. Dort [...]