Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem skandalösen Urteil,  einem Ehepaar allein aufgrund deren Mitgliedschaft in der AfD die Waffenerlaubnis zu entziehen.

Dies lediglich aufgrund der Tatsache, dass die AfD vom NRW-Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft wird. Damit sei automatisch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Parteimitglieder nicht gegeben.

Nicht nur Experten wie der Staatsrechtler Dieter Murswiek oder Rechtsanwalt Höcker sehen hier ein krasses Fehlurteil. Auch Gerichte in anderen Bundeländern haben in ähnlich gelagerten Fällen klar anders entschieden. Selbst in Thüringen, wo die AfD ja bekanntlich durch den dortigen, überstrammen Anti-Rechts-Kämpfer Stephan Kramer geleiteten Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt wird, untersagte das Verwaltungsgericht Gera den Behörden, AfD-Mitgliedern pauschal das Waffenrecht zu entziehen.

Ich kann dem betroffenen Ehepaar nur raten, die vom Gericht eingeräumte Berufungsmöglichkeit zu nutzen! Diese Art Gesinnungsjustiz darf keinen Bestand haben!

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