Es war leider erwartbar: Am heutigen Morgen wurde die Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Oberverwaltungsgericht Münster zurückgewiesen. – Die Schlapphüte dürfen uns also weiterhin als „Verdachtsfall“ führen und uns weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln bespitzeln.
Sachlich ist diese Entscheidung ein Skandal und in keiner Weise nachvollziehbar. Hunderte Beweisanträge unserer Anwälte wurden ja auch gar nicht erst zugelassen. Denn das Urteil stand wohl von vornherein fest. Es fällt in eine Zeit anstehender Wahlen, bei denen mit massiven Zustimmungsgewinnen für die AfD gerechnet werden muss. Dementsprechend fahren Altparteien und ihr gesamtes gesellschaftliches Vorfeld seit Monaten Schmutz- und Verleumdungskampagnen gegen uns, angefangen von den wirren „Correctiv“-Phantastereien bis hin zu den unbewiesenen Vorwürfen gegen unsere Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah und Petr Bystron. Nur in dieser gesellschaftspolitischen Einordnung ergibt das heute ergangene Urteil einen gewissen, wenn auch unheilvollen Sinn.
Für die AfD kann es darum nur eine Antwort geben, und die heißt: Inhaltlich Kurs halten und zugleich alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen! – Am Ende muss Rechtsstaatlichkeit über politisch-ideologische Opportunität siegen!

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