Nach dem Fall des Magdeburger Stadtrates Ronny Kumpf, dem jüngsten „Maulkorb“ gegen den immer wieder schamlos seine Amtsneutralität verletzenden VS-Chef Haldenwang sowie meinem eigenen Erfolg gegen die rechtswidrige Erwähnung eines meiner Redebeiträge im Bayerischen Verfassungsschutzbericht (s. https://www.youtube.com/watch?v=CDLdrQgQ0CA) hat nun innerhalb kurzer Zeit zum vierten Mal ein Gericht einem AfD-Funktionsträger im Kampf gegen die Repressionen der immer dreisteren VS-Beobachtungspraxis den Rücken gestärkt.
Das Verwaltungsgericht Gera hat im Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Zugleich rechnete es in seiner Begründung mit der Praxis des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz ab, dessen Einstufung des gesamten AfD-Landesverbandes als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ nach Ansicht der Richter „mangelhafter quantitativer und qualitativer“ (ich sage: skandalös schlampiger bis bewusst böswilliger) Recherchearbeit geschuldet ist.
Eine Entwicklung, die Hoffnung macht, dass wir eines Tages der fortgesetzten Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes gegen unsere immer stärker werdende AfD einen entschiedenen Riegel vorschieben werden!