23.07. 23 Videobotschaft zu meinem juristischen Erfolg im Kampf gegen die unsägliche Beobachtungspraxis des Verfassungsschutzes:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte einen Redebeitrag von mir im Innenausschuss mit Bezug auf die Identitäre Bewegung als angeblich „verfassungsschutzrelevant“ eingestuft. Das VG Köln stellte nun in einem Beschluss fest: Der Verfassungsschutz hat seine verleumderische Behauptung unzulässigerweise nicht auf Tatsachen, sondern auf Werturteile gestützt. Es untersagte dem Verfassungsschutz die weitere Verbreitung dieser Behauptung. Der Beschluss könnte wegweisend für weitere Auseinandersetzung mit dem Inlandsgeheimdienst sein – denn was für mich gilt, gilt natürlich auch für jeden anderen Funktionsträger der AfD oder der JA!
Die Anschuldigungen des VS haben nichts mit der Realität, sehr viel aber mit illegitimer Bekämpfung der politischen Opposition zu tun.
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