21.07.22 Pressemitteilung Christoph Maier / Richard Graupner: AfD verteidigt Rechte kommunaler Mandatsträger gegen Verbotswahn – Würzburger Stadtrat will „anstößige“ Anträge pauschal ablehnen!
In der Sitzung des Landtagsausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen wurde am 14. Juli 2022 die Popularklage eines Stadtrats aus Würzburg behandelt. Hintergrund der Verfassungsstreitigkeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist eine Änderung der Geschäftsordnung im Würzburger Stadtrat. Diese sieht vor, dass Anträge und Anfragen von Stadträten nicht zur Befassung zugelassen werden, wenn es sich angeblich um „anstößige“, „rassistische“ oder „diskriminierende“ Inhalte handelt. Damit werden Initiativen demokratisch legitimierter Mandatsträger einer Vorprüfung unterzogen.
Der Ausschuss beschloss, dass sich der Bayerische Landtag nicht an dem Verfahren beteiligt. Der AfD-Abgeordnete Christoph Maier plädierte hingegen für eine Beteiligung des Parlaments. Darüber hinaus solle der Landtag den wohlbegründeten Charakter der Popularklage hervorheben. Schließlich handele es sich um einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung, gegen den hier vorgegangen werde.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, und sein Kollege Richard Graupner, innen- und sicherheitspolitischer Sprecher, erklären dazu folgendes:
„Die Vorprüfung von Anträgen und Anfragen in einem Stadtrat auf ‚anstößige‘, ‚rassistische‘ und ‚diskriminierende‘ Inhalte ist ein Frontalangriff auf die Demokratie. Damit wird das aus der Verfassung abgeleitete Antragsrecht für kommunale Mandatsträger der beliebigen Beurteilung durch die Verwaltung, bzw. der persönlichen Meinung des Sitzungsleiters, unterworfen. Das Recht auf Ausübung einer effektiven Opposition wird unmöglich gemacht, da unliebsame Beiträge mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung schlicht unbeachtet bleiben. Das ist ein Skandal! Wir erleben hier den nächsten Schritt auf dem Weg in die gelenkte Demokratie.
Diese Manipulation der Geschäftsordnung reiht sich nahtlos ein in die illiberale Verbotspolitik der Stadt Würzburg. Während der Stadtrat die skandalöse Geschäftsordnungsänderung zu verantworten hat, hatte die Stadtverwaltung erst kürzlich den Partysong ‚Layla‘ vom Kiliani-Volksfest verbannt. Wer heute Lieder und Anträge verbietet, wird morgen auch Meinungen verbieten. Dieses verfassungswidrige Bestreben darf nicht Schule machen!
Es ist höchste Zeit, dass der Landtag und der Bayerische Verfassungsgerichtshof zum Schutz von Demokratie und Freiheit eingreifen!“