Paukenschlag in Würzburg: Das Verwaltungsgericht hat heute einer Klage des AfD-Bezirksverbandes gegen das Polizeipräsidium Unterfranken stattgegeben.
In der Sache ging es um unsere für den 25. Juni letzten Jahres geplante Trauerkundgebung anlässlich des zweiten Jahrestages der brutalen Messerattacke am Würzburger Barbarossaplatz durch einen somalischen Asylanten, die drei Frauen das Leben kostete und weitere schwerverletzte Personen hinterließ.
Trotz ordnungsgemäßer Anmeldung konnte ein würdiges Gedenken, zu welchem extra aus Thüringen der dortige Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke als Redner angereist war, nicht durchgeführt werden, weil ein aufgeheizter linker Mob der sogenannten „Zivilgesellschaft“ die geplante Marschroute mit Sitzblockaden systematisch versperrte. Zudem wurden Björn Höcke und ich aus der Menge mit Eiern attackiert, so dass unsere Anzüge komplett verschmutzt waren.
Die Polizei war leider nicht bereit, diese rechtswidrigen Blockaden zu beenden, so dass unsere Veranstaltung letztlich komplett abgesagt werden musste. Man argumentierte mit polizeilichem Notstand sowie der halbseidenen Behauptung, es hätte sich bei den Blockaden um eine „Spontanversammlung“ gehandelt.
Dieser abenteuerlichen Interpretation des Geschehens wurde nun seitens des Verwaltungsgerichts ein Riegel vorgeschoben und die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Untätigkeit festgestellt.
Das ist nur folgerichtig angesichts der im Vorfeld massiv betriebenen Stimmungsmache gegen unsere Trauerveranstaltung bzw. der unverhohlenen Mobilisierung und Werbung für die Gegendemonstration; und dies nicht nur durch die einschlägigen linkslastigen Organisationen, sondern auch seitens der eigentlich zu neutraler Berichterstattung angehaltenen lokalen Massenmedien.
Durch das Urteil wird es zukünftig deutlich schwerer fallen, aufgrund solch fadenscheiniger Schutzbehauptungen eine ordnungsgemäß angemeldete, friedliche und angemessene Kundgebung zu verhindern. Es ist somit ein klarer Sieg für die Rechtsstaatlichkeit, die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit!
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