Frei erfundene Beobachtungskategorien wie die „Delegitimierung des Staates“, die Bekämpfung „mentaler und verbaler Grenzverschiebungen“ oder aber die Senkung der Umfragewerte für eine demokratische Oppositionspartei –
die immer ausuferndere Beobachtungswut und Kompetenzanmaßung des Verfassungsschutzes und besonders die Rolle von dessen Chef, des CDU-Mannes Haldenwang, stoßen zunehmend auf Kritik und Widerstand.
Angesehene juristische Experten wie der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler oder der Augsburger Rechtsprofessor Josef Franz Lindner, aber auch zunehmend Politiker wie FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki oder Journalisten wie der Ex-Stern-Chefredakteur Hans-Ulrich Jörges und Buchautor sowie Cicero-Kolumnist Matthias Brodkorb (selbst SPD-Mitglied) benennen das Agieren des Verfassungsschutzes in seinem einseitigen „Kampf gegen Rechts“ und vor allem gegen die AfD als das, was es ist: klar verfassungswidrig und selbst in hohem Maße demokratiegefährdend.
Eine öffentliche Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchermaßen entgrenzten Verfassungsschutzes ist auch dringend notwendig. Es mehren sich sogar Stimmen, den Inlandsgeheimdienst ganz abzuschaffen.
Eines jedenfalls ist klar: Mit einer AfD in politischer Verantwortung wird der Verfassungsschutz mindestens in seine verfassungsrechtlich gebotenen Schranken zurückverwiesen und auf die Wahrnehmung seiner ursprünglichen Aufgabe zurechtgestutzt: die Beobachtung und Bekämpfung von tatsächlichen extremistischen Bestrebungen. Das institutionalisierte Ausspionieren und Verleumden kritischer Bürger und deren Meinungen und Gedanken hat dann ein Ende!