26.08.23 Pressemitteilung „Das ist Volksverhetzung, Herr Schüller! – Ich erstatte Strafanzeige“
Der Augsburger Bischof Meier hatte sich jüngst für einen differenzierten Umgang mit Mitgliedern der AfD in der Kirche ausgesprochen. „Eine Parteimitgliedschaft allein ist kein Kriterium, Menschen auszuschließen“, sagte Meier der „Augsburger Allgemeinen“. Und: „Wenn wir anfangen würden, Menschen auszugrenzen, drängen wir sie doch erst recht in eine vielleicht extreme Ecke.“ Dem widersprach der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) äußerte er u.a.: „Wer der AfD angehört, verachtet die Demokratie, spricht Menschen mit Behinderung oder anderer Hautfarbe das Existenzrecht ab, kurz: verhöhnt die Grundaussagen des christlichen Glaubens.“
Der unterfränkische AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Bayerischen Landtag ist, erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Schüller wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Graupner begründet seine Anzeige wie folgt:
„Die Meinungsfreiheit ist zu Recht ein hohes Gut in unserem demokratischen Rechtsstaat. Wer wie die AfD im politischen Wettstreit steht, muss auch mit pointierter, selbst unsachlicher und überzogener Kritik rechnen (so, wie er sie übrigens auch selbst für sich in Anspruch nehmen darf).
Was Herr Schüller aber hier geäußert hat, geht weit über den Rahmen selbst schärfster politischer Polemik hinaus, zumal sich Schüller ja nicht einmal im politischen, sondern im binnenkirchlichen Kontext bewegt.
Wer wider besseres Wissen, ohne jegliche Belege und ohne jemals persönlich angegriffen worden zu sein, pauschal einer ganzen Bevölkerungsgruppe unterstellt, sie würde anderen „das Existenzrecht absprechen“, verlässt den Rahmen des Zulässigen deutlich.
Wer sein öffentliches Amt und seinen Expertenstatus auf derartig skandalöse und manipulative Art und Weise missbraucht, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.
Denn seine Unterstellung impliziert, die so Beschuldigten seien auch für Maßnahmen offen, die die physische Vernichtung von Menschen zur Folge haben. In historischer Betrachtung geht ein Absprechen der Existenzberechtigung meist mit einer physischen Vernichtung anderer Menschen einher.
Herr Schüller verleumdet hier in Verallgemeinerung pauschal alle Mitglieder der AfD, was meines Erachtens den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Wie Herrn Schüllers Äußerungen mit den christlichen Geboten der Barmherzigkeit und Nächstenliebe gegenüber allen Menschen – und nicht: allen Menschen mit Ausnahme von AfD-Mitgliedern – in Einklang stehen, muss er für sich selbst entscheiden. Im Einklang mit dem juristischen Rahmen des demokratischen Diskurses stehen sie meiner Ansicht jedenfalls nicht.“
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