03.08.23 Pressemitteilung „Juristischer Erfolg und schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz!“

In einem internen Gutachten aus dem Jahre 2022 hatte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz einen Diskussionsbeitrag des unterfränkischen AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner aus einer Sitzung des Innenausschusses, welchen er in Bezug auf die „Identitäre Bewegung“ getätigt hatte, als angeblich „verfassungssschutzrelevante“ Äußerung aufgeführt.
Graupner wehrte sich juristisch gegen diese seiner Ansicht nach willkürliche Falschbehauptung.
Mit Beschluss vom 13.07.23 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren die Position Graupners und untersagte dem BayLfV die weitere Verbreitung dieser Aussage. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Umstand an, dass der Verfassungsschutz seine Aussage auf reine Werturteile, nicht aber auf belastbare Fakten gestützt habe.
Dazu äußerte sich Graupner, der ebenfalls als innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion fungiert, wie folgt:
„Im Kampf gegen die unseriösen, ja streckenweise haarsträubend rechtswidrigen Beobachtungspraktiken des Verfassungsschutzes konnte ich einen aufsehenerregenden Erfolg erzielen, der nicht nur für mich persönlich, sondern ebenso für viele ähnlich gelagerte Fälle in meiner Partei, aber auch der ‚Jungen Alternative‘, wegweisend sein dürfte. Denn was in meinem Falle gilt, gilt notwendigerweise auch für jedes andere Mitglied und jeden anderen Funktionsträger der AfD und unserer Jugendorganisation.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte nun, was wir schon immer gesagt haben: Die Anschuldigungen des Verfassungsschutzes gegen die AfD und gegen die JA sind in ihrer überwältigenden Mehrheit freischwebende Interpretationen, die nichts mit der politischen Realität, umso mehr aber mit der illegitimen Bekämpfung unliebsamer Opposition zugunsten des Altparteienkartells zu tun haben.
Dieses Urteil – da bin ich mir sicher – wird nicht der letzte Erfolg in unserem Kampf gegen die Auswüchse eines politisch instrumentalisierten Inlandsgeheimdienstes sein!“