10.02.22 Pressemitteilung „Straftaten konsequent verfolgen, aber ohne Gesinnungsjustiz! – Staatsregierung ernennt einen „Beauftragten für Hasskriminalität“
Das Bayerische Innenministerium hat angekündigt, den Kampf gegen sogenannte „Hasskriminalität“ und Antisemitismus verstärken zu wollen. Dafür wurde nun eigens ein neuer „Beauftragter der Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus“ installiert. Grund der Ernennung seien steigende Zahlen im Bereich der Hasskriminalität.
Der „Kampf gegen Hate Speech“ sei eine „bedeutsame Aufgabe des Staates und der gesamten Gesellschaft“, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Und sein Parteifreund, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sekundierte: „Kein Täter von Hasskriminalität kann sich in Bayern in Sicherheit wiegen.“
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, äußert sich dazu wie folgt:
„Die konsequente Verfolgung von Straftaten ist ein sicherheitspolitisches Kernanliegen der AfD. Dies gilt selbstverständlich auch für die Nutzung sozialer Medien und anderer Kommunikationsplattformen. Dazu stehen dem deutschen Strafrecht bereits hinreichend Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung, üble Nachrede usw. zur Verfügung.
Die Begriffe ‚Hasskriminalität‘ oder ‚hate speech‘ finden sich im deutschen Rechtskanon hingegen nicht. Diese US-amerikanischen Begriffsimporte dienen allzu oft als schwammig-unscharfe Anschuldigungsfloskeln, um missliebige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren.
Die AfD wendet sich daher entschieden gegen eine staatliche Übernahme dieser Denunziationsinstrumente politisch-korrekter Meinungswächter! Jeglichen Bestrebungen in Richtung einer amtlichen Gesinnungsschnüffelei oder Beschneidung der Meinungsfreiheit erteilen wir eine klare Absage!“