23.06.21 40. Sitzung des Innenausschusses: Wieder war die geplanten Änderungen des PAG dominierendes Thema der Sitzung; die CSU ist gegenüber vielen Forderungen vor allem aus der links-grünen Richtung eingeknickt. Neben der Streichung der biogeographischen Herkunftsanalyse verlangten die Grünen vor allem auch, sowohl den Begriff der „drohenden Gefahr“ ersatzlos zu streichen, als auch die Möglichkeit, Gefährder präventiv in Gewahrsam zu nehmen, drastisch zu reduzieren. Bisher betrug die zulässige Höchstdauer einer Gewahrsamsanordnung drei Monate und konnte im Zweifelsfalle jeweils nochmals um maximal drei Monate verlängert werden. In der Neufassung wird diese Dauer nun auf einen Monat reduziert mit der Möglichkeit, um maximal einen weiteren Monat zu verlängern.
Die AfD-Fraktion forderte in einem eigenen Antrag die Beibehaltung der bisherigen Regelung für besonders kritische Fälle, d.h. zur Abwehr einer terroristischen Gefahr.
Denn während man das Zurückrudern der Staatsregierung bei der Frage der Höchstdauer einer präventiven Gewahrsamnahme im Hinblick auf weniger gefahrenträchtige Bedrohungslagen vielleicht noch akzeptieren könnte, ist das Entstehen einer Schutzlücke in Bezug auf mögliche terroristische Anschläge keinesfalls hinnehmbar.
Ein Terrorist, der entschlossen ist, Anschläge zu verüben, wird sich durch die Ingewahrsamnahme für lediglich einen oder maximal zwei Monate kaum von seinem fanatischem Tötungseifer abbringen lassen.
Unser Antrag wurde von den Fraktionen der Altparteien jedoch abgelehnt. Die Sicherheit unserer Bürger scheint in deren Augen hinter den vermeintlichen Persönlichkeitsrechten potentieller Terroristen zurückstehen zu müssen! Welch Armutszeugnis gerade von einer Partei wie der CSU, deren ureigenstes Interesse doch angeblich das Eintreten für Sicherheit und Ordnung ist! Meine dazu verfasste Pressemitteilung („Schutzlücken bei der Terrorismusbekämpfung vermeiden“) kann unten in der Liste meiner herausgegebenen PM nachgelesen werden.