„Vorbeugender Gewahrsam für terroristische Gefährder muss unbedingt erhalten bleiben!

 

In der gestrigen Plenardebatte wurde in Zweiter und Dritter Lesung der Änderungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) behandelt.

Die AfD-Fraktion hat den Gesetzesänderungsentwurf als Gesamtpaket abgelehnt.

Zur Begründung dieses Abstimmungsverhaltens erklärte deren innenpolitischer Sprecher, Richard Graupner:

„Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz gilt in Sicherheitskreisen als vorbildlich für ganz Deutschland.

Leider spiegelt der jetzige Gesetzesänderungsentwurf in entscheidenden Punkten das nun schon aus anderen Zusammenhängen wohlbekannte Einknicken der Söder-CSU vor dem linken Zeitgeist wider.

Neben der Streichung der bio-geographischen Herkunftsanalyse war für unsere ablehnende Haltung zum Gesamtpaket vor allem die radikale Einengung der Möglichkeit einer präventiven Gewahrsamnahme ausschlaggebend.

Diese wurde von ursprünglich drei Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils drei weitere Monate zusammengeschrumpft auf einen Monat mit maximaler Verlängerung um einen weiteren Monat.

Das mag bei Ordnungswidrigkeiten oder niederschwelligen Straftaten noch angehen; bei terroristischen Gefährdungslagen aber ist dies einfach untragbar!

Noch dazu, als unsere Sicherheitsbehörden die Bedrohung durch islamistisch motivierte Attentäter für nach wie vor hoch einschätzen!

Es kann und darf nicht sein, dass in diesen ausgewählten Fällen schwerster Straftaten die Persönlichkeitsrechte eines potentiellen Massenmörders höher bewertet werden als der Schutz unserer bayerischen Bürger!“